Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nehmen seit dem 1.1.2013 die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind. Sie sind interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden, die aus mindestens drei Mitgliedern und einem Behördensekretariat bestehen. Das Behördensekretariat unterstützt die Fachbehörde und setzt sich aus dem Sozialjuristischen Dienst, dem Revisorat und der Kanzlei zusammen. Weitere Informationen zu den KESB finden Sie unter www.be.ch/kesb.
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Weitere Angabe zu dieser Interessanten Stelle finden Sie unter www.be.ch/jobs