Das kantonale Zwangsmassnahmengericht ist zuständig für die Überprüfung von Haftanordnungen im Straf- und im Ausländerbereich sowie für die Genehmigung von Überwachungsmassnahmen in kantonalen und Bundesstrafsachen.
Per 1. Juli 2020 ist eine Stelle (Beschäftigungsgrad 100%) für die Dauer von 3 Monaten zu vergeben.