Die Steuerrekurskommission ist eine richterliche Behörde und die erste verwaltungsunabhängige Instanz in Steuersachen. Sie beurteilt Einspracheentscheide der kommunalen und kantonalen Vorinstanzen. Sie ist auch Rechtsmittelinstanz gegen Sicherstellungsverfügungen der kantonalen Steuerverwaltung.
Infolge eines Rücktritts suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung ein neues
Mitglied der Steuerrekurskommission
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Ihre Aufgaben
In Ihrer Funktion überprüfen Sie Einspracheentscheide der Steuerverwaltung im Bereich sämtlicher kantonalen und kommunalen Steuern, der direkten Bundessteuer und der Wehrpflichtersatzabgabe.
Unsere Anforderungen
Sie haben Interesse am Steuerrecht und verfügen über das Anwaltspatent oder über eine abgeschlossene juristische und/oder eine andere gleichwertige Ausbildung, namentlich als dipl. Steuerexperte. Wählbar sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die entweder ihren steuerlichen Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt haben oder aufgrund einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Kanton steuerpflichtig sind. Die Mitglieder der Steuerrekurskommission dürfen weder dem Grossen Rat oder dem Regierungsrat noch der kantonalen Verwaltung oder dem Appellationsgericht angehören. Sie haben Erfahrung und fundierte Kenntnisse im Steuerrecht. Ausserdem sind Sie es gewohnt, Sachverhalte kritisch zu analysieren. Eine hohe Sozialkompetenz und gute Kommunikationsfähigkeit runden Ihr Profil ab.
Unser Angebot
Wir bieten eine interessante Tätigkeit, die zeitlich fünf bis acht halbtägige Sitzungen sowie deren Vorbereitung im Jahr beansprucht.
Kontakt
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Marc Jordan, Gerichtsschreiber der Steuerrekurskommission, Tel. 061 267 61 81, gerne zur Verfügung.