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Rechtspraktikum bei der KESB Mittelland Nord

Inseriert am: 19.03.2020

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Gute Arbeit.Kanton Bern. Rechtspraktikum bei der KESB Mittelland Nord

Rechtspraktikum bei der KESB Mittelland Nord

Arbeitsort:
FraubrunnenStellenantritt:
1. Juni 2020 oder 1. Dezember 2020 (oder jeweils nach Vereinbarung)

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB), das Sterilisationsgesetz und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind.


Ihre Aufgabe


Als Rechtspraktikant/in bei der KESB Mittelland Nord unterstützen Sie die Behörde in der rechtsstaatlichen Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Ihr Aufgabengebiet umfasst unter Anleitung die Verfahrensinstruktion auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, wie namentlich das Verfassen von verfahrensleitenden Verfügungen und Entscheiden, die Durchführung und Protokollierung von Anhörungen und die Abklärung von rechtlichen Fragestellungen.


Ihr Profil


Sie bringen einen Masterabschluss in Recht mit und suchen einen praktischen Ausbildungsplatz. Die Thematik rund um den Kindes- und Erwachsenenschutz interessiert Sie und Sie sind eine belastbare Persönlichkeit mit guten kommunikativen und redaktionellen Fähigkeiten. Sie verfügen über ein konzeptionelles und analytisches Denkvermögen. Im Weiteren zeichnen Sie sich durch Flexibilität und Stressresistenz aus und schätzen die Zusammenarbeit im interdisziplinären Kontext.


Wir bieten Ihnen


Eine vielseitige Tätigkeit in einem relevanten Rechtsgebiet an der Schnittstelle zwischen Zivil- und öffentlichem Recht sowie eine professionelle Einführung und Begleitung durch erfahrene Juristinnen und Juristen sowie Sozialarbeitende. Sie werden gemäss dem Personalgesetz des Kantons Bern entlöhnt. Das Pensum kann zwischen 80 und 100 % variieren. Die Dauer eines Rechtspraktikums beträgt mindestens sechs Monate. Es handelt sich um ein Verwaltungspraktikum, das an die 18-monatige praktische Ausbildung für die Anwaltsprüfung anrechenbar ist, jedoch nicht als Gerichtspraktikum nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung über die Anwaltsprüfung zählt.


Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Nord


Die KESB Mittelland Nord besteht aus zwei Kammern mit insgesamt sieben Mitgliedern und einem Behördensekretariat. Letzteres unterstützt die interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und setzt sich aus dem Sozialjuristischen Dienst (SJD), dem Revisorat und der Kanzlei zusammen. Weitere Informationen zu den KESB finden Sie unter www.be.ch/kesb.


Kontakt


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Telefonische Auskünfte erteilt Ihnen gerne Peter Regez, Leiter SJD, unter der Nummer 031 635 20 50.

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Ihr Arbeitsort


Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Nord

Bernstrasse 5

3312 Fraubrunnen

Schweiz

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