Die KESB Mittelland Nord besteht aus zwei Kammern mit insgesamt sieben Mitgliedern und einem Behördensekretariat. Letzteres unterstützt die Fachbehörde und setzt sich aus dem Sozialjuristischen Dienst (SJD), dem Revisorat und der Kanzlei zusammen.
Davon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, dürfen Sie zu Recht ausgehen. Dazu kommen:
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind. Sie sind interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden.
Mehr erfahrenWir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen! Senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen online bis am 30. November 2020. Weitere Auskünfte erteilt Herr Peter Regez, Leiter Sozialjuristischer Dienst, Telefon 031 635 20 50.
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