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Rechtspraktikum bei der KESB Mittelland Nord

Inseriert am: 21.10.2020

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Gute Arbeit.Kanton Bern. Rechtspraktikum bei der KESB Mittelland Nord

Rechtspraktikum bei der KESB Mittelland Nord

Arbeitsort: FraubrunnenStellenantritt: 1. März 2021 / 1. Juni 2021

Die KESB Mittelland Nord besteht aus zwei Kammern mit insgesamt sieben Mitgliedern und einem Behördensekretariat. Letzteres unterstützt die Fachbehörde und setzt sich aus dem Sozialjuristischen Dienst (SJD), dem Revisorat und der Kanzlei zusammen.


Ihre Aufgabe



  • selbständige Instruktion von Verfahren des SJD betreffend Minderjährige und Erwachsene unter Anleitung (beinhaltend u.a. die Vornahme von Sachverhalts- und Rechtsabklärungen, die selbständige Durchführung von Anhörungen sowie die Redaktion von Korrespondenz und Verfügungen)

  • Unterstützung der Behördenmitglieder in der Instruktion von Verfahren der KESB betreffend Minderjährige und Erwachsene inkl. der fürsorgerischen Unterbringung (beinhaltend u.a. die Protokollierung von Instruktionsverhandlungen und Anhörungen sowie die Redaktion von Korrespondenz und Verfügungen)

  • Protokollführung bei Kammersitzungen

  • Beratung von Mandatstragenden zu konkreten Fragestellungen in der Mandatsführung


Ihr Profil



  • Masterabschluss in Recht

  • Interesse an der Thematik rund um den Kindes- und Erwachsenenschutz und an der Zusammenarbeit im interdisziplinären Kontext

  • konzeptionelles und analytisches Denkvermögen

  • gute kommunikative und redaktionelle Fähigkeiten

  • hohe Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität


Wir bieten Ihnen


Davon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, dürfen Sie zu Recht ausgehen. Dazu kommen:



  • eine vielseitige Tätigkeit in einem relevanten Rechtsgebiet an der Schnittstelle zwischen Zivil- und öffentlichem Recht

  • eine professionelle Einführung und Begleitung durch erfahrene Juristinnen und Juristen sowie Sozialarbeitende


KESB Mittelland Nord


Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind. Sie sind interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden.

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Kontakt


Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen! Senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen online bis am 30. November 2020. Weitere Auskünfte erteilt Herr Peter Regez, Leiter Sozialjuristischer Dienst, Telefon 031 635 20 50.

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Arbeiten beim Kanton Bern


Wer bei uns arbeitet, bewirkt etwas Sinnvolles für die Menschen, für die Unternehmen, für das Miteinander und für die Zukunft des Kantons Bern - und damit auch für sich selbst.

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Gute Arbeit. Kanton Bern.


Ihr Arbeitsort

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Nord

Bernstrasse 5

3312 Fraubrunnen

Schweiz

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