Selbständige Instruktion von Verfahren des SJD unter Anleitung sowie Unterstützung der Behördenmitglieder in der Instruktion von Verfahren der KESB, beinhaltend u.a.:
Davon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, dürfen Sie zu Recht ausgehen. Dazu kommen:
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind. Sie sind interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden.
Die KESB Mittelland Nord besteht aus zwei Kammern mit insgesamt sieben Mitgliedern und einem Behördensekretariat. Letzteres unterstützt die Fachbehörde und setzt sich aus dem Sozialjuristischen Dienst (SJD), dem Revisorat und der Kanzlei zusammen.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung. Peter Regez ist Leiter des Sozialjuristischen Dienstes und gerne für Sie da, wenn Sie noch mehr wissen wollen. Sie erreichen ihn unter der Nummer 031 635 20 50 oder via Kontaktformular.
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