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Die Staatsanwaltschaft ist für die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs verantwortlich. Sie leitet das Vorverfahren, verfolgt die Straftaten im Rahmen von Untersuchungen, erhebt gegebenenfalls Anklage und vertritt diese Anklage vor Gericht. In geringfügigeren Fällen erlässt sie einen Strafbefehl. Organisatorisch besteht die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern aus der Generalstaatsanwaltschaft, drei Staatsanwaltschaften für das ganze Kantonsgebiet (eine Staatsanwaltschaft für die Verfolgung von Wirtschaftsdelikten, eine Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben und eine Staatsanwaltschaft für Jugendstrafsachen), sowie vier regionalen Staatsanwaltschaften (Berner Jura-Seeland, Emmental-Oberaargau, Bern-Mittelland und Oberland).
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Herr Laurent Chaignat, Kanzleichef unter der Telefonnummer +41 31 636 40 11.
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